Schulanfang

 

Informationen zur Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25

Am Mittwoch, den 13. März 2024 findet die Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr 2024/25 statt.

Die genaue Uhrzeit erhalten Sie zusammen mit einem Fragebogen und weiteren Informationen per Post. Bitte senden Sie die geforderten Unterlagen (per Post oder in den Briefkasten der Schule) spätestens bis zum 29. Januar 2024 an die Schule zurück. Sollten Sie diese Unterlagen nicht bekommen haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung! 

Bitte bringen Sie am Tag der Schuleinschreibung mit:

  • Ihr Kind
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • Nachweis der schulärztlichen Untersuchung (falls bereits vorhanden)
  • Originalnachweis über den Masernschutz (Impfpass oder ärztliche Bescheinigung)
  • Informationen für die Grundschule (zusammen mit dem Kindergarten ausgefüllt)

 

Ganz herzlich laden wir Sie zu unserem Informationsabend für Eltern der neuen Erstklässler und Erstklässlerinnen

am Mittwoch, den 21.02.2024 um 18.00 Uhr im Erdgeschoss der Guldeinschule ein.

Der Elternabend für die Kinder, die einen Vorkurs besuchen, findet am Dienstag, den 6.2.2024 um 18 Uhr statt.

 

Wichtige Unterlagen zum Download:

Informationen zur Schulanmeldung (Schulamt München) 2024

Fragebogen zur Schulanmeldung

Hortliste

Informationen rund um die Fächer Religion/Ethik

Antrag Religionsunterricht

Informationen für die Grundschule

Gastschulantrag

Zuweisung Ganztag

Korridor Entscheidungserklärung

Schweigepflichtenbindung

 

Schulweg

Zu einem guten Schulstart gehört auch selbstständig zu werden, neue Freundschaften und Kontakte zu knüpfen. Auch das sichere Bewegen im Straßenverkehr ist dabei unerlässlich. Sie ünterstützen Ihr Kind dabei, wenn es möglichst bald mit anderen Kindern zu Fuß in die Schule geht. Damit die Kinder auf Ihrem Weg sicher bei uns in der Guldeinschule ankommen, gibt es Unterstützung durch das Projekt "Bus mit Füßen". Hier finden Sie mehr Informationen dazu:

https://muenchenunterwegs.de/schulwegplaene

https://muenchenunterwegs.de/angebote/bus-mit-fuessen

https://muenchenunterwegs.de/angebote/tipps-fuer-die-schulwegplanung

 

Schulpflicht

Ein Kind, das bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt wird oder schon einmal vom Schulbesuch zurückgestellt wurde, ist schulpflichtig.
Sollte Ihr Kind zwischen dem 1. Juli und 30. Sept. 2018 geboren sein, gilt ein sogenannter Einschulungskorridor: Sie können, nach Beratung durch die Schule, selbst entscheiden, ob Ihr Kind eingeschult werden soll. In jedem Fall wird Ihr Kind aber zunächst regulär am 13. März in unserer Schule eingeschrieben. Wenn Sie die Einschulung auf das folgende Jahr verschieben möchten, teilen Sie uns Ihre Entscheidung schriftlich mit - gerne bis zum Tag der Schuleinschreibung, jedoch spätestens bis zum 10. April 2024. Sollten wir bis zu diesem Datum keine Korridor-Entscheidungserklärung von Ihnen erhalten haben, wird Ihr Kind regulär im September 2024 eingeschult.

Genaueres können Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums nachlesen: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html

Ein Kind, das schulpflichtig wird, ist von den Erziehungsberechtigten an der Grundschule des Sprengels, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.

 

Gastschulanträge

Gastschulanträge für den Besuch einer anderen Grundschule als der Sprengelschule können erst bei oder nach der Schulanmeldung eingereicht werden. Kommen Sie bitte bei der Schuleinschreibung ins Büro, um den Vorgang zu klären. Die Entscheidung, ob der Antrag genehmigt wird, liegt beim Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München.

 

Schuleinschreibung/ Screening

Bitte halten Sie den von uns zugeteilten Termin ein, nur so können längere Wartezeiten für Ihr Kind und Sie vermieden werden.
Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss mit dem Kind persönlich zur Schulanmeldung erscheinen. Eine Geburtsurkunde oder Stammbuch sowie ggf. Sorgerechtsbeschlüsse, Scheidungsurkunden und der Nachweis der Schuleingangsuntersuchung sind vorzulegen.



Schulspiel

Wenn bei der Einschreibung keine realistische Einschätzung Ihres Kindes vorgenommen werden kann, laden wir zu einem weiteren Termin ein: das „Schulspiel“. Es findet wenige Tage nach der offiziellen Einschreibung am Vormittag statt.
Zu diesem Pflichttermin muss ein Erziehungsberechtigter das Kind begleiten und nach einer Pause für ein Einzelgespräch zur Verfügung stehen!

 

Vorzeitige Einschulung

Ein Kind, das zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember des Schuljahres sechs Jahre alt wird, kann vorzeitig eingeschult werden. Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung sollte nach Erhalt der der Unterlagen, muss jedoch spätestens bei der Schulanmeldung gestellt werden.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist für die Aufnahme ein schulpsychologisches Gutachten, das die Schulfähigkeit bestätigt, notwendig.

 

Zurückstellung

Ein Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass es voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.
Bitte melden Sie sich nach Erhalt der Einschulungsunterlagen im Sekretariat der Schule, falls Sie eine Zurückstellung in Betracht ziehen.

 

Schuleingangsuntersuchung

Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München führt die verpflichtende Schuleingangsuntersuchung vor Schulbeginn bei Ihrem Kind durch. Dazu erhalten Sie für die Terminvergabe ein entsprechendes Einladungsschreiben.

 

Informationen der Stadt München zur Einschulung finden Sie hier .

Informationen zum bayerischen Schulsystem finden Sie hier.