Schulanfang

     Informationen zum Schulanfang, zur Schuleinschreibung

     und Gesundheitsuntersuchung für das Schuljahr 2023/24

 

Die Erziehungsberechtigten aller schulpflichtigen Kinder unseres Schulsprengels erhalten per Postweg Ende Januar/Anfang Februar einen Brief mit den notwendigen Anmeldeformularen, einer Einladung zum Elternabend und Informationen zum Einschreibetag. Sollten Sie diese Unterlagen nicht bekommen haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung!
 
Der Informationsabend für Eltern von Schulanfängerinnen und Schulanfängern findet am Donnerstag, den 02.03.2023 um 18 Uhr in der Guldeinschule statt.
 
 

Checkliste für die Schuleinschreibung

Informationen zum Schulanfang vom Schulamt München 2023/24

Fragebogen

Hortadressen

Antrag Religionsunterricht

Informationen für die Schule

Gastschulantrag

Zuweisung Ganztag

 

Schulweg

Zu einem guten Schulstart gehört auch selbstständig zu werden, neue Freundschaften und Kontakte zu knüpfen. Auch das sichere Bewegen im Straßenverkehr ist dabei unerlässlich. Sie ünterstützen Ihr Kind dabei, wenn es möglichst bald mit anderen Kindern zu Fuß in die Schule geht. Damit die Kinder auf Ihrem Weg sicher bei uns in der Guldeinschule ankommen, gibt es Unterstützung durch das Projekt "Bus mit Füßen". Hier finden Sie mehr Informationen dazu:

 

https://muenchenunterwegs.de/schulwegplaene

https://muenchenunterwegs.de/angebote/bus-mit-fuessen

https://muenchenunterwegs.de/angebote/tipps-fuer-die-schulwegplanung

 

Schulpflicht

Ein Kind, das bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt wird oder schon einmal vom Schulbesuch zurückgestellt wurde, ist schulpflichtig.
Bei Kindern, die im Korridor zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können die Eltern entscheiden, ob ihr Kind zum September schulpflichtig wird. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung schriftlich mit - gerne bis zum Tag der Schuleinschreibung, jedoch spätestens bis zum 10. April.

 

Ein Kind, das schulpflichtig wird, ist von den Erziehungsberechtigten an der Grundschule des Sprengels, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.

Gastschulanträge für den Besuch einer anderen Grundschule als der Sprengelschule können erst bei oder nach der Schulanmeldung eingereicht werden. Kommen  Sie bitte bei der Schuleinschreibung ins Büro um den Vorgang zu klären. Die Entscheidung, ob der Antrag genehmigt wird, liegt beim Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München.

 

Schuleinschreibung/ Screening
 
Bitte halten Sie den von uns zugeteilten Termin ein, nur so können längere Wartezeiten für Ihr Kind und Sie vermieden werden.
Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss mit dem Kind persönlich zur Schulanmeldung erscheinen. Eine Geburtsurkunde oder Stammbuch sowie ggf. Sorgerechtsbeschlüsse, Scheidungsurkunden und der Nachweis der Schuleingangsuntersuchung sind vorzulegen.


Schulspiel
 
Wenn bei der Einschreibung keine realistische Einschätzung Ihres Kindes vorgenommen werden kann, laden wir zu einem weiteren Termin ein: das „Schulspiel“. Es findet wenige Tage nach der offiziellen Einschreibung am Vormittag statt.
Zu diesem Pflichttermin muss ein Erziehungsberechtigter das Kind begleiten und nach einer Pause für ein Einzelgespräch zur Verfügung stehen!

 

Vorzeitige Einschulung

Ein Kind, das zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember des Schuljahres sechs Jahre alt wird, kann vorzeitig eingeschult werden. Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung sollte nach Erhalt der der Unterlagen, muss jedoch spätestens bei der Schulanmeldung gestellt werden.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist für die Aufnahme ein schulpsychologisches Gutachten, das die Schulfähigkeit bestätigt, notwendig.

 

Zurückstellung

Ein Kind kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass es voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Über eine Zurückstellung entscheidet die Schulleitung.
Bitte melden Sie sich nach Erhalt der Einschulungsunterlagen im Sekretariat der Schule, falls Sie eine Zurückstellung in Betracht ziehen.

 

Schuleingangsuntersuchung

Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München führt die verpflichtende Schuleingangsuntersuchung vor Schulbeginn bei Ihrem Kind durch. Dazu erhalten Sie für die Terminvergabe ein entsprechendes Einladungsschreiben.

 

Informationen der Stadt München zur Einschulung finden Sie hier.

Informationen zum bayerischen Schulsystem finden Sie hier.

Informationen und Anmeldungen für den konsularischen muttersprachlichen Unterricht:

Informationsschreiben Bayerisches Staatsministerium für Kultus und Unterricht

Anmeldebogen Albanien/Kosovo

Informationsschreiben Albanien/Kosovo