Eltern - Übertritt


Das bayerische Schulsystem - viele Wege führen zum Ziel

 

 
Quelle der Grafik: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten.html

Broschüre zum Download

 

Übertrittsregelungen für den Besuch einer Realschule

Quelle der folgenden Texte: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Für die Realschule benötigt das Kind im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.

Von der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium
Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).

 

Übertrittsregelungen für den Besuch eines Gymnasiums

Quelle der folgenden Texte: http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.

Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:
Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt. 

 

Übrigens ...

Wussten Sie schon, dass auch die Mittelschule als weiterführende Schulart gilt, da dort ein der mittleren Reife gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss erreicht werden kann (über den M-Zug).

 

Wussten Sie schon, dass ein Kind in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges an der Mittelschule eintreten könnte, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 den Schnitt von mindestens 2,66 in D, M, E erzielt?

 

Wussten Sie schon, dass es auch die schulartunabhängige Orientierungsstufe für die 5./6. Jahrgangsstufe gibt? Mehr Infos: http://www.ori.musin.de/
 
Wussten Sie schon, dass das bayerische Schulsystem so durchlässig sind, dass zum Beispiel auch nach der 5. und 6. Jahrgangsstufe bei bestimmten Notenvoraussetzungen ein Wechsel in eine höhere Schulart möglich ist?
 
Wussten Sie schon, dass es bei Nichterreichung der Notenvoraussetzungen für den Wechsel in eine höhere Schulart dennoch fast immer die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung und/oder zur Probezeit gibt?
 

Wussten Sie schon, dass es ab der 7. Jahrgangsstufe auch die Schulart Wirtschaftsschule gibt, an der der mittlere Bildungsabschluss erreicht werden kann? 

 

Wussten Sie schon, dass bei Besuch einer Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser in D, M, E im Qualifizierenden Abschluss eine Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges erfolgen kann?

 

Wussten Sie schon, dass ein mittlerer Schulabschluss (Realschule oder M-Zug der Mittelschule) mit dem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Vorrückungsfächern es sogar möglich macht, ohne Aufnahmeprüfung und ohne Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 oder sogar 11 des Gymnasiums einzutreten?

 

Wussten Sie schon, dass man die Fachhochschulreife (Abitur) nicht nur durch Besuch der Oberstufe des Gymnasiums erreichen kann, sondern z. B. auch über den Weg Mittelschule -> Berufsausbildung mit Berufs(fach)schule -> Fachakademie/Fachschule/Berufsoberschule/Fachoberschule?